Ausbildung bei der Bundeswehr-Feuerwehr (ziviler Bereich)

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Mittlerer technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz Gehobener technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz Höherer technischer Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz
Eingangsvoraussetzungen Min. Hauptschulabschluss und abgeschlossenen förderliche 3-jährige Berufsausbildung Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Bachelor-Studium Abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Master-Studium
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeister-Anwärter/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Ausbildung wird im GB BMVg nicht angeboten. Einstellung lediglich im Rahmen von Einzelausschreibungen
Höchstalter bei Einstellung 50. Lebensjahr noch nicht vollendet 50. Lebensjahr noch nicht vollendet 50. Lebensjahr noch nicht vollendet
sonstige Einstellungsvoraussetzungen Die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 BBG liegen vor.

Die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des mftD gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 a) i.V.m. § 17 Abs. 3 BBG sowie den Vorgaben der LAP-mftDBwV sind gegeben.

Die sonstigen in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen liegen vor.
Die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BBG liegen vor.

Die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des gfwtD gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 a) i.V.m. § 17 Abs. 4 BBG sowie den Vorgaben der GfwtDBwVDV sind gegeben bzw. liegen bis zum Einstellungstermin vor.

Die sonstigen in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen liegen vor.
Die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 BBG liegen vor.

Die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des htVD gemäß § 7 Absatz. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit § 17 Abs. 5 BBG liegen vor.

Die sonstigen in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen liegen vor.
Einstellungsverfahren Assessment
  • Praktisch (Fitnesstest)
  • Schriftlich (Aufsatz, Rechenarbeit)
  • Mündlich (Einzelgespräch)
Assessment
  • Fitnesstest
  • CAT-Test
  • Kurzvortrag
  • Gruppensituationsverfahren
  • Interview
Assessment
Gesundheitliche Voraussetzungen Uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich und gültiger Nachweis über Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) Uneingeschränkt kraftfahrverwendungsfähig. Uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich und gültiger Nachweis über Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) Uneingeschränkt kraftfahrverwendungsfähig. Uneingeschränkt Feuerwehrdiensttauglich und gültiger Nachweis über Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) Uneingeschränkt Kraftfahrverwendungsfähig.
Ausbildungsdauer 18 Monate 18 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht) Die Ausbildung findet gem. LAP-mftDBwV statt.

Abschnitt 1 – 2,5 Monate
  • Erwerb Dienstführerschein C
  • Einweisungs– und Überprüfungsfahrten
  • Einweisung bei einem BwDLZ
Abschnitt 2 – 5,5 Monate
  • Feuerwehrtechnischer Grundlehrgang
Abschnitt 3 – 6 Monate
  • Praktische Ausbildung
Abschnitt 4 – 1 Monat
  • Verwaltungslehrgang
Abschnitt 5 – 3 Monate
  • Abschlusslehrgang
Die Ausbildung findet gem. GtDBwBrandschutzVDV statt.

  • Abschnitt 1 – Feuerwehrtechnische Grundausbildung gD
  • Abschnitt 2 – Menschenführung
  • Abschnitt 3 – Organisation, Recht und BWL
  • Abschnitt 4 – Gruppenführung
  • Abschnitt 5 – Zugführung
  • Abschnitt 6 – Verbandsführung
  • Abschnitt 7 – Praktische Ausbildung
Ausbildung wird im GB BMVg nicht angeboten.

Die Ausbildung für den Höherer technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz findet am IdF NRW in Münster gem. VAP2.2-Feu statt.
Ausbildungsorte Stetten a.k.M.: Abschnitt 2 und 5
Versch. Dienststellen: restliche Abschnitte
Versch. Dienststellen Ausbildung wird im GB BMVg nicht angeboten.
Gem. Ausbildungsplan IdF NRW
Urlaub 30 Tage Urlaub pro Jahr. Die Urlaubszeiträume richten sich nach dem Ausbildungsplan. 30 Tage Urlaub pro Jahr. Die Urlaubszeiträume richten sich nach dem Ausbildungsplan. 30 Tage Urlaub pro Jahr. Die Urlaubszeiträume richten sich nach dem Ausbildungsplan.
Ausbildungsvergütung Anwärterbezüge gem. BBesG. Anwärterbezüge gem. BBesG. Bezüge gem. BBesG.

Zusätzliche Bedingungen für den Höheren Dienst:

  • eine vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mind. 2,5 Jahren im höheren feuerwehrtechnischen bzw. im vergleichbar höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen und
  • eine abgeschlossene Ausbildung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnbefähigung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW)
  • oder eine vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mind. 2,5 Jahren im höheren feuerwehrtechnischen bzw. im vergleichbar höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen und Sie sind Beamtin bzw. Beamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Mittlerer technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz Gehobener technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz Höherer technischer Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: A 10
i.d.R. Brandrat / Brandrätin

Besoldung: A 13 h
Gehalt (Monat)

Gehalt entsprechend BBesG.

Das Gehalt ist u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

Dazu kommen ggf. verschiedene Zulagen.

Gehalt entsprechend BBesG.

Das Gehalt ist u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

Dazu kommen ggf. verschiedene Zulagen.

Gehalt entsprechend BBesG.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) Dazu kommen ggf. verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammern)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9Z)
  • Brandamtmann/-frau (A11)
  • Brandamtsrat/-rätin (A12)
  • Brandoberamtsrat/-rätin (A13g)
  • Brandoberrat/-rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
  • Direktor/-in beim Brandschutzamt (B2/B3)
Tätigkeiten Einsatz im Brandschutz der Bundeswehr; Truppmann/-frau, Truppführer/-in, Staffelführer/-in; Leitstellendisponent/-in; Geräte- und Atemschutzgerätewart/-in; Brandschutzbearbeiter/-in in versch. Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung; Einsatz im Brandschutz der Bundeswehr; Zugführer/-in, Leiter/-in einer Bundeswehrfeuerwache, Brandschutzsachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatz im Brandschutz der Bundeswehr; Verbandsführer/-in; Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen