Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt |
| Eingangsvoraussetzungen | Abgeschlossene Berufsausbildung/ Spezialausbildung (Notfallsanitäter) | Mindestens abgeschlossenes Bachelor-Studium | Abgeschlossenes Master-Studium |
| Amtsbezeichnung in der Ausbildung | Brandmeister-Anwärter/-in | Oberbrandinspektor-Anwärter/-in | Brandreferendar/-in |
| Höchstalter bei Einstellung | ohne | ohne | ohne |
| sonstige Einstellungsvoraussetzungen |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. Führerschein, Sehhilfestärke, Deutsches Schwimmabzeichen, spezielle Ausbildung, etc. |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. Führerschein, Sehhilfestärke, Deutsches Schwimmabzeichen spezielles Studium, etc. |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. Führerschein, Sehhilfestärke, spezielles Studium, etc. Positive Leistungsmessung der IBSFeu |
| Einstellungsverfahren |
Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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| Gesundheitliche Voraussetzungen |
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| Ausbildungsdauer | 19 Monate | 25 Monate | 24 Monate |
| Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht) |
Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach schleswig-holsteinischem Recht statt. |
Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach schleswig-holsteinischem Recht statt. |
Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt. |
| Ausbildungsorte | Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt. Die Lehrgänge finden an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee sowie an weiteren zentralen Ausbildungsstätten statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt. Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt. |
| Urlaub | Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. | Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. | Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. |
| Ausbildungsvergütung | Anwärter-Bezüge auf A7 SHBesG. Bei einigen Feuerwehren kommt zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag hinzu. | Anwärter-Bezüge auf A10 SHBesG. Bei einigen Feuerwehren kommt zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag hinzu. | Anwärter-Bezüge auf A13 SHBesG. Bei einigen Feuerwehren kommt zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag hinzu. |
Alternative Wege in die Feuerwehr:
Über einen IHK- Abschluss bietet die Berufsfeuerwehr Kiel die Ausbildung zur/ zum Berufsfeuerwehrfrau*mann an. Dabei werden zunächst 18 Monate handwerkliche Fähigkeiten vermittelt und daran schließt sich die 18-monatige feuerwehrtechnische Ausbildung inklusive der Ausbildung zur/ zum Rettungssanitäter*in an.
Nach der Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt |
| Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung | Brandmeister/-in Besoldung: A 7 |
Oberbrandinspektor/-in Besoldung: A 10 |
Brandrat / Brandrätin Besoldung: A 13 |
| Gehalt (Monat) |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.160 € - 3.700 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.770 € - 4.800 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 5.240 € - 6.415 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
| Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammern) |
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| Tätigkeiten | Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung | Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung/ Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung | Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr |