Ausbildung in Schleswig-Holstein

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Eingangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung/ Spezialausbildung (Notfallsanitäter) Mindestens abgeschlossenes Bachelor-Studium Abgeschlossenes Master-Studium
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeister-Anwärter/-in Oberbrandinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Höchstalter bei Einstellung ohne ohne ohne
sonstige Einstellungsvoraussetzungen

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. Führerschein, Sehhilfestärke, Deutsches Schwimmabzeichen, spezielle Ausbildung, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. Führerschein, Sehhilfestärke, Deutsches Schwimmabzeichen spezielles Studium, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. Führerschein, Sehhilfestärke, spezielles Studium, etc.

Positive Leistungsmessung der IBSFeu

Einstellungsverfahren

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
  • Teilweise schriftlicher Test

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) und Tauglichkeit für den Rettungsdienst
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
Ausbildungsdauer 19 Monate 25 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • 1 Monat Einführung
  • 5 Monate Grundausbildungslehrgang + Grundausbildungsprüfung
  • 5 Monate Fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung im Feuerwehrwesen (inkl. Erwerb Führerschein Klasse C)
  • 7,5 Monate Rettungssanitäter-Ausbildung + berufspraktische Ausbildung
  • 0,5 Monate Prüfungsvorbereitung und Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach schleswig-holsteinischem Recht statt.

  • 1 Monat Einführung
  • 5 Monate Grundausbildung + Zwischenprüfung
  • 3,5 Monate Rettungssanitäter-Ausbildung
  • 2,75 Monate Gruppenführung
  • 3,5 Monate Führungsausbildung Feuerwehr
  • 2,25 Monate Fachtheoretische Ausbildung (Recht, Menschenführung, feuerwehrspezifische Fachthemen)
  • 6,5 Monate Berufspraktische Ausbildung
  • 0,5 Monate Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung

Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach schleswig-holsteinischem Recht statt.

  • 5 Monate Grundausbildung
  • ggfs. inkl. Rettungshelfer-Ausbildung
  • 1,5 Monate Lehrgänge „Taktische Führung I“ (u.a. Gruppenführer-Ausbildung)
  • 2,5 Monate Lehrgänge „Taktische Führung II“ (u.a. Zug- und Verbandsführer-Ausbildung)
  • 3 Monate Lehrgänge „Personal-/Sozialkompetent, Projekt-management, Recht und Management
  • 2 Monate Lehrgänge „Strategische Leitung und Führung“
  • 9 Monate Einsatz- und Führungspraktika bei verschiedenen Feuerwehren und einer Aufsichtsbehörde
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt.

Die Lehrgänge finden an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee sowie an weiteren zentralen Ausbildungsstätten statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Urlaub Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.
Ausbildungsvergütung Anwärter-Bezüge auf A7 SHBesG. Bei einigen Feuerwehren kommt zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag hinzu. Anwärter-Bezüge auf A10 SHBesG. Bei einigen Feuerwehren kommt zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag hinzu. Anwärter-Bezüge auf A13 SHBesG. Bei einigen Feuerwehren kommt zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag hinzu.

Alternative Wege in die Feuerwehr:

Über einen IHK- Abschluss bietet die Berufsfeuerwehr Kiel die Ausbildung zur/ zum Berufsfeuerwehrfrau*mann an. Dabei werden zunächst 18 Monate handwerkliche Fähigkeiten vermittelt und daran schließt sich die 18-monatige feuerwehrtechnische Ausbildung inklusive der Ausbildung zur/ zum Rettungssanitäter*in an.

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Oberbrandinspektor/-in

Besoldung: A 10
Brandrat / Brandrätin

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.160 € - 3.700 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.770 € - 4.800 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 5.240 € - 6.415 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammern)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9Z)
  • Brandamtmann / -frau (A11)
  • Brandamtsrat / -rätin (A12)
  • Brandoberamtsrat / -rätin (A13)
  • Oberbrandrat / -rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
Tätigkeiten Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung/ Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr