Ausbildung in Sachsen-Anhalt

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Eingangsvoraussetzungen einen Hauptschulabschluss und eine für die Laufbahn qualifizierende, insbesondere technisch-handwerkliche Berufsausbildung abgeschlossen hat ohne eine Berufsausbildung abgeschlossen zu haben, mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand hat. über einen zum Hochschulstudium berechtigenden Bildungsstand verfügt und mindestens ein Hochschulstudium in einer für die Laufbahn qualifizierenden, insbesondere naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen, Studienrichtung mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich abgeschlossen hat ein Hochschulstudium in einer naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder einer anderen für die Laufbahn qualifizierenden Studienrichtung mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat.
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeister-Anwärter/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Mindestalter bei Einstellung   17 Jahre    
Höchstalter bei Einstellung 38,5 Jahre 38,5 Jahre 38,5 Jahre
sonstige Einstellungsvoraussetzungen

§ 7 BeamtStG vollumfängliche

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

zusätzliche Voraussetzung mind. Führerschein Klasse B

§ 7 BeamtStG vollumfängliche

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

§ 7 BeamtStG vollumfängliche

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

zusätzliche Voraussetzung mind. Führerschein Klasse B

Einstellungsverfahren
  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (G 26.3), Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25), Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
  • Amtsärztliche Untersuchung zur grundsätzlichen Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (G 26.3), Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25), Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
  • Amtsärztliche Untersuchung zur grundsätzlichen Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (G 26.3), Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25), Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
  • Amtsärztliche Untersuchung zur grundsätzlichen Eignung für den Feuerwehrberuf
Ausbildungsdauer 18 Monate 36 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • 21 Wochen Grundausbildung
  • 15 Wochen Rettungssanitäter-Ausbildung
  • 39,5 Wochen Praktikum (inkl. Erwerb Führerschein Klasse C)
  • 2,5 Wochen Abschlusslehrgang

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach APVO-Fw statt.

  • 78 Wochen Handwerklich-technische Qualifizierung
  • 21 Wochen Grundausbildung
  • 15 Wochen Rettungssanitäter-Ausbildung
  • 39,5 Wochen Praktikum (inkl. Erwerb Führerschein Klasse C)
  • 2,5 Wochen Abschlusslehrgang

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach APVO-Fw statt.

  • 21 Wochen Grundausbildung
  • 5 Wochen Rettungshelfer
  • 5 Wochen Praktikum I
  • 12 Wochen Führung I
  • 5 Wochen Praktikum II
  • 5 Wochen Führung II
  • 21 Wochen Wahl I
  • 6 Wochen Führung III
  • 12 Wochen Praktikum III
  • 5 Wochen Wahl II
  • 6 Wochen Führung IV
  • 2,5 Wochen Abschlusslehrgang
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach APVO-Fw statt.

Die Ausbildung und Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst richten sich nach der Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2 (VAP2.2-Feu) vom 4. Juni 2021 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 730) in der jeweils geltenden Fassung.

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt der Anwärter die Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst nach Thüringer Feuerwehr Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz LH MD Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz LH MD, Berufsbildende Schule Burg

Die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt.

Lehrgänge im Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz LH MD, am IBK Heyrothsberge

Urlaub Pro Ausbildungsjahr 30 Tage, der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 30 Tage, der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 30 Tage, der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.
Ausbildungsvergütung Anwärter-Bezüge A7 LBesO inkl. einem Zuschlag von 30% Anwärter-Bezüge A10 LBesO inkl. einem Zuschlag von 30% Anwärter-Bezüge A13 LBesO

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: A 10
Brandrat / Brandrätin

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

ca. 3075 € brutto

zzgl. Beträge auf Grund persönlicher Lebensumstände (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

ca. 3695 € brutto

zzgl. Beträge auf Grund persönlicher Lebensumstände (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

5081 € brutto

zzgl. Beträge auf Grund persönlicher Lebensumstände (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9Z)
  • Brandamtmann/ -frau (A11)
  • Brandamtsrat/ -rätin (A12)
  • Brandrat/ -rätin (A13)
  • Oberbrandrat/ -rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16/B2)
Tätigkeiten Einsatzkraft bis zur Funktion Gruppenführung im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten in den Werkstätten; Sachbearbeitung: Katschutzlager, Technik, Ausbildung; Sondertätigkeiten entsprechend persönlicher Kompetenzen: Tauchen, SRHT, TFB Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführung, Verbandsführung; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführung; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr