Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
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| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst | Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst | Höherer feuerwehrtechnischer Dienst |
| Eingangsvoraussetzungen |
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| Amtsbezeichnung in der Ausbildung | Brandmeisteranwärterin / Brandmeisteranwärter | Brandoberinspektoranwärterin / Brandoberinspektoranwärter | Brandreferendarin / Brandreferendar |
| Höchstalter bei Einstellung | 36 Jahre | 36 Jahre | 36 Jahre |
| sonstige Einstellungsvoraussetzungen |
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| Einstellungsverfahren |
Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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| Gesundheitliche Voraussetzungen |
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| Ausbildungsdauer | 18 Monate | 24 Monate | 24 Monate |
| Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht) |
Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach saarländischem Recht statt. |
Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach saarländischem Recht statt. |
Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt. |
| Ausbildungsorte | Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt. Die Führungslehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt. Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer weiteren Ausbildungsstätte in Berlin statt. |
| Urlaub |
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Der Erholungsurlaub soll während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte (Praktika) genommen werden. |
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Der Erholungsurlaub soll während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte (Praktika) genommen werden. |
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Der Erholungsurlaub soll während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte (Praktika) genommen werden. |
| Ausbildungsvergütung |
Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge nach Maßgabe des Saarländischen Besoldungsgesetzes. Zusätzlich können Anwärtersonderzuschläge nach § 57 SBesG gewährt werden, insbesondere zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs oder zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern. |
Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge nach Maßgabe des Saarländischen Besoldungsgesetzes. Zusätzlich können Anwärtersonderzuschläge nach § 57 SBesG gewährt werden, insbesondere zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs oder zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern. |
Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge nach Maßgabe des Saarländischen Besoldungsgesetzes. Zusätzlich können Anwärtersonderzuschläge nach § 57 SBesG gewährt werden, insbesondere zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs oder zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern. |
Nach der Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst | Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst | Höherer feuerwehrtechnischer Dienst |
| Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung | Brandmeisterin / Brandmeister Besoldung: A 7 |
Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor Besoldung: A 10 |
Brandrätin / Brandrat Besoldung: A 13 |
| Gehalt (Monat) |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.100 € - 3.700 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.600 € - 4.600 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 5.000 € - 6.200 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
| Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln) |
Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Möglichkeit des Praxisaufstiegs in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei entsprechender Eignung, Leistung und Qualifizierung (bis Besoldungsgruppe A 11 möglich) |
Möglichkeit des Aufstiegs in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst Möglichkeit des Praxisaufstiegs in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst bei entsprechender Eignung, Leistung und Qualifizierung (bis Besoldungsgruppe A 14 möglich) |
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| Tätigkeiten |
Einsatz im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in Spezialeinheiten (je nach Feuerwehr); Tätigkeiten in der Leitstelle, in feuerwehrtechnischen Werkstätten und in der Ausbildung |
Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung |
Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr |