Ausbildung im Saarland

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Eingangsvoraussetzungen
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertig
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem geeigneten Fachbereich oder Abschlussprüfung Teil 1 zur Werkfeuerwehrfrau / zum Werkfeuerwehrmann
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • erfolgreiches Auswahlverfahren
  • Bachelorabschluss in einem geeigneten Studiengang
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • erfolgreiches Auswahlverfahren
  • Masterabschluss oder vergleichbarer Hochschulabschluss in einem geeigneten Studiengang
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • erfolgreiches Auswahlverfahren
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeisteranwärterin / Brandmeisteranwärter Brandoberinspektoranwärterin / Brandoberinspektoranwärter Brandreferendarin / Brandreferendar
Höchstalter bei Einstellung 36 Jahre 36 Jahre 36 Jahre
sonstige Einstellungsvoraussetzungen
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder gleichgestellt
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder gleichgestellt
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder gleichgestellt
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten)
Einstellungsverfahren

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • uneingeschränkte körperliche, geistige und persönliche Eignung
  • Feststellung durch amtsärztliches Gutachten
  • arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend der Tätigkeit (z. B. bei Einsatz unter Atemschutz)
  • uneingeschränkte körperliche, geistige und persönliche Eignung
  • Feststellung durch amtsärztliches Gutachten
  • arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend der Tätigkeit (z. B. bei Einsatz unter Atemschutz)
  • uneingeschränkte körperliche, geistige und persönliche Eignung
  • Feststellung durch amtsärztliches Gutachten
  • arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend der Tätigkeit (z. B. bei Einsatz unter Atemschutz)
Ausbildungsdauer 18 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • 20 Wochen Grundausbildung
  • 12 Wochen Rettungssanitäter-Ausbildung
  • 42 Wochen Wachpraktika (inkl. Erwerb Führerschein Klasse C; Fachlehrgänge)
  • 4 Wochen Prüfungsvorbereitung und Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach saarländischem Recht statt.

  • 20 Wochen Grundausbildung
  • 12 Wochen Rettungssanitäter-Ausbildung
  • 46 Wochen Wachpraktika (Truppführer/in; Gruppenführer/in, Zugführer/in)
  • 18 Wochen Prüfungsvorbereitung und Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach saarländischem Recht statt.

  • 5 Monate Grundausbildung
  • ggfs. inkl. Rettungshelfer-Ausbildung
  • 1,5 Monate Lehrgänge Taktische Führung I (u.a. Gruppenführer-Ausbildung)
  • 2,5 Monate Lehrgänge Taktische Führung II (u.a. Zug- und Verbandsführer-Ausbildung)
  • 3 Monate Lehrgänge Personal-/Sozialkompetent, Projekt-management, Recht und Management
  • 2 Monate Lehrgänge Strategische Leitung und Führung
  • 9 Monate Einsatz- und Führungspraktika bei verschiedenen Feuerwehren und einer Aufsichtsbehörde
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt.

Die Grundausbildung und die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt.

Die Führungslehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer weiteren Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Urlaub

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Der Erholungsurlaub soll während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte (Praktika) genommen werden.

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Der Erholungsurlaub soll während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte (Praktika) genommen werden.

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Der Erholungsurlaub soll während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte (Praktika) genommen werden.

Ausbildungsvergütung

Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge nach Maßgabe des Saarländischen Besoldungsgesetzes.

Zusätzlich können Anwärtersonderzuschläge nach § 57 SBesG gewährt werden, insbesondere zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs oder zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern.

Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge nach Maßgabe des Saarländischen Besoldungsgesetzes.

Zusätzlich können Anwärtersonderzuschläge nach § 57 SBesG gewährt werden, insbesondere zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs oder zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern.

Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge nach Maßgabe des Saarländischen Besoldungsgesetzes.

Zusätzlich können Anwärtersonderzuschläge nach § 57 SBesG gewährt werden, insbesondere zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs oder zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern.

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeisterin / Brandmeister

Besoldung: A 7
Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor

Besoldung: A 10
Brandrätin / Brandrat

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.100 € - 3.700 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.600 € - 4.600 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 5.000 € - 6.200 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister (A 8)
  • Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister (A 9/S)
  • Hauptbrandmeisterin mit Amtszulage / Hauptbrandmeister mit Amtszulage (A 9/S+Z)

Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.

Möglichkeit des Praxisaufstiegs in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei entsprechender Eignung, Leistung und Qualifizierung (bis Besoldungsgruppe A 11 möglich)

  • Brandamtfrau / Brandamtmann (A 11)
  • Brandamtsrätin / Brandamtsrat (A 12)
  • Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat (A 13)

Möglichkeit des Aufstiegs in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Möglichkeit des Praxisaufstiegs in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst bei entsprechender Eignung, Leistung und Qualifizierung (bis Besoldungsgruppe A 14 möglich)

  • Brandoberrätin / Brandoberrat (A 14)
  • Branddirektorin / Branddirektor (A 15)
  • Leitende Branddirektorin / Leitender Branddirektor (A 16)
Tätigkeiten

Einsatz im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in Spezialeinheiten (je nach Feuerwehr); Tätigkeiten in der Leitstelle, in feuerwehrtechnischen Werkstätten und in der Ausbildung

Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung

Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr