Ausbildung in Nordrhein-Westfalen

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst
Eingangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung Abgeschlossenes Bachelor-Studium Abgeschlossenes Master-Studium
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeister-Anwärter/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Höchstalter bei Einstellung 40,5 Jahre 40 Jahre 40 Jahre
sonstige Einstellungsvoraussetzungen

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Positive Leistungsmessung der IBSFeu

Einstellungsverfahren

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) und Tauglichkeit für den Rettungsdienst
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
Ausbildungsdauer 18 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • 5 Monate Grundausbildung
  • 3,5 Monate Rettungssanitäter-Ausbildung
  • 1,5 Monate Fachlehrgänge
  • 7 Monate Wachpraktika (inkl. Erwerb Führerschein Klasse C)
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach nordrhein-westfälischem Recht statt.

  • 5 Monate Grundausbildung
  • 1 Monat Rettungshelfer-Ausbildung
  • 2 Monate Gruppenführer-Ausbildung
  • 2 Monate Führungslehrgänge (Menschenführung, Organisation, Einsatzrecht, BWL)
  • 2 Monate Zugführer-Lehrgang
  • 1 Monat Verbandführer-Lehrgang (inkl. Stabsarbeit und OrgL)
  • 10 Monate Einsatzpraktika bei verschiedenen Feuerwehren
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach nordrhein-westfälischem Recht statt.

  • 5 Monate Grundausbildung
  • ggfs. inkl. Rettungshelfer-Ausbildung
  • 1,5 Monate Lehrgänge „Taktische Führung I“ (u.a. Gruppenführer-Ausbildung)
  • 2,5 Monate Lehrgänge „Taktische Führung II“ (u.a. Zug- und Verbandsführer-Ausbildung)
  • 3 Monate Lehrgänge „Personal-/Sozialkompetent, Projekt-management, Recht und Management
  • 2 Monate Lehrgänge „Strategische Leitung und Führung“
  • 9 Monate Einsatz- und Führungspraktika bei verschiedenen Feuerwehren und einer Aufsichtsbehörde
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt.

Die Lehrgänge finden am Institut der Feuerwehr NRW in Münster sowie an 2 weiteren zentralen Ausbildungs-stätten statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Urlaub Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.
Ausbildungsvergütung Anwärter-Bezüge auf A7 LBesO inkl. einem Zuschlag von 90%, das bedeutet, dass ungefähr ein „normales“ Gehalt für einen Beamten nach A7 gezahlt wird.

Anwärter-Bezüge auf A10 LBesO;

ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden.

Anwärter-Bezüge auf A13 LBesO;

ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden.

Alternative Wege in die Feuerwehr:

Für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bieten einige Feuerwehren in NRW die sog. „Stufenausbildung“ an. Dabei werden zunächst 18 Monate handwerkliche Fähigkeiten vermittelt und daran schließt sich die 18-monatige Laufbahnausbildung (s.o.) an.

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: A 10
Brandrat / Brandrätin

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.100 € - 3.700 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.600 € - 4.600 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 5.000 € - 6.200 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9Z)
  • Brandamtmann / -frau (A11)
  • Brandamtsrat / -rätin (A12)
  • Brandrat / -rätin (A13)
  • Oberbrandrat / -rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
  • Direktor/-in der Berufsfeuerwehr (B2/B3)
Tätigkeiten Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr