Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst |
| Eingangsvoraussetzungen | Abgeschlossene Berufsausbildung | Abgeschlossenes Bachelor-Studium | Abgeschlossenes Master-Studium |
| Amtsbezeichnung in der Ausbildung | Brandmeister-Anwärter/-in | Brandoberinspektor-Anwärter/-in | Brandreferendar/-in |
| Höchstalter bei Einstellung | 40,5 Jahre | 40 Jahre | 40 Jahre |
| sonstige Einstellungsvoraussetzungen |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc. |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc. |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc. Positive Leistungsmessung der IBSFeu |
| Einstellungsverfahren |
Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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| Gesundheitliche Voraussetzungen |
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| Ausbildungsdauer | 18 Monate | 24 Monate | 24 Monate |
| Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht) |
Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach nordrhein-westfälischem Recht statt. |
Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach nordrhein-westfälischem Recht statt. |
Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt. |
| Ausbildungsorte | Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt. Die Lehrgänge finden am Institut der Feuerwehr NRW in Münster sowie an 2 weiteren zentralen Ausbildungs-stätten statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt. Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt. |
| Urlaub | Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. | Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. | Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. |
| Ausbildungsvergütung | Anwärter-Bezüge auf A7 LBesO inkl. einem Zuschlag von 90%, das bedeutet, dass ungefähr ein „normales“ Gehalt für einen Beamten nach A7 gezahlt wird. |
Anwärter-Bezüge auf A10 LBesO; ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden. |
Anwärter-Bezüge auf A13 LBesO; ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden. |
Alternative Wege in die Feuerwehr:
Für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bieten einige Feuerwehren in NRW die sog. „Stufenausbildung“ an. Dabei werden zunächst 18 Monate handwerkliche Fähigkeiten vermittelt und daran schließt sich die 18-monatige Laufbahnausbildung (s.o.) an.
Nach der Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt |
| Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung | Brandmeister/-in Besoldung: A 7 |
Brandoberinspektor/-in Besoldung: A 10 |
Brandrat / Brandrätin Besoldung: A 13 |
| Gehalt (Monat) |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.100 € - 3.700 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.600 € - 4.600 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 5.000 € - 6.200 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
| Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln) |
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| Tätigkeiten | Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung | Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung | Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr |