Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst | |
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| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Berufsausbildung Feuerwehr Werkfeuerwehrmann /-frau nach IHK |
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst | Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst | Höherer feuerwehrtechnischer Dienst |
| Eingangsvoraussetzungen |
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Abgeschlossene Berufsausbildung, Allg. Hochschulreife, technische Fachhochschulreife, technischer Fachschulabschluss, der technische Fachoberschulabschluss, die abgeschlossene technische Ausbildung bei der Bundeswehr, der Bundespolizei oder einer vergleichbaren Organisation in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung. |
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Abgeschlossenes Master-Studium oder als gleichwertig anerkannter Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach. |
| Amtsbezeichnung in der Ausbildung | Auszubildende(r) für den Beruf der/des Werkfeuerwehrfrau/-manns | Brandmeister/-in | Brandoberinspektor-Anwärter/-in | Brandreferendar/-in |
| Höchstalter bei Einstellung | --- | 35 Jahre | 40 Jahre | 40 Jahre |
| sonstige Einstellungsvoraussetzungen |
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| Einstellungsverfahren | Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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| Gesundheitliche Voraussetzungen |
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| Ausbildungsdauer | 36 Monate | 18 Monate | 24 Monate | 24 Monate |
| Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht) |
18 Monate handwerkliche Fertigkeiten inkl.:
18 Monate feuerwehrtechnische Ausbildung inkl.:
Die Ausbildung für den Auszubildende:r für den Beruf der/des Werkfeuerwehrfrau/-manns findet nach (Werkfeuerwehrausbildungsverordnung – WFAusbV) statt. |
Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach hessischem Recht statt. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APOmgD-Feuerw). |
Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach hessischem Recht statt. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APOmgD-Feuerw). |
Einheitlicher Ausbildungsverlauf gemäß VAP 2.2-Feu NRW. Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt. |
| Ausbildungsorte |
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Die Grundausbildung und die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Berufsfeuerwehren statt. Die Lehrgänge finden an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt. Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt. |
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| Urlaub | 30 Tage pro Kalenderjahr | 30 Tage pro Kalenderjahr; Der Erholungsurlaub ist Arizona so zu nehmen, dass die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Er soll nicht während der Lehrgangszeit genommen werden. | 30 Tage pro Kalenderjahr; Der Erholungsurlaub ist so zu nehmen, dass die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Er soll nicht während der Lehrgangszeit genommen werden. | 30 Tage pro Kalenderjahr; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. |
| Ausbildungsvergütung |
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Bezüge in A7 HBesO | Anwärter-Bezüge auf A10 HBesO; ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden. | Anwärter-Bezüge auf A13 HBesO; ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden. |
Nach der Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst | Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst | Höherer feuerwehrtechnischer Dienst |
| Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung | Brandmeister/-in Besoldung: A 7 |
Brandoberinspektor/-in Besoldung: A 10 |
Brandrätin/Brandrat Besoldung: A 13 |
| Gehalt (Monat) |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 2.900 € - 3.600 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.500 € - 4.500 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 5.000 € - 6.200 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
| Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln) |
Mit prüfungsfreiem Aufstieg:
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| Tätigkeiten | Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung | Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung | Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr |