Brandenburg
Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst | Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst | Höherer feuerwehrtechnischer Dienst |
| Eingangsvoraussetzungen | Berufsbildungsreife, den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist und Abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung | Abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bachelorgrad oder gleichwertiger Abschluss | Abgeschlossenes Master-Studium |
| Amtsbezeichnung in der Ausbildung | Brandmeister-Anwärter/-in | Brandoberinspektor-Anwärter/-in | Brandreferendar/-in |
| Höchstalter bei Einstellung | 36 Jahre | 36 Jahre | 36 Jahre |
| sonstige Einstellungsvoraussetzungen |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc. |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc. |
Keine Vorstrafen Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt) Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc. Positive Leistungsmessung IBSFeu |
| Einstellungsverfahren |
Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
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| Gesundheitliche Voraussetzungen |
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| Ausbildungsdauer | 18 Monate | 24 Monate | 24 Monate |
| Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht) |
Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach brandenburgischen Recht statt. |
Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach brandenburgischen Recht statt. |
Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt. |
| Ausbildungsorte | Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt. Die Grundausbildung kann auch an der Landesfeuerwehrschule stattfinden. |
Die Grundausbildung kann bei einer Feuerwehr oder der Landesfeuerwehrschule stattfinden. Die Führungslehrgänge finden an der Landesfeuerwehrschule statt. Die Praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren oder Behörden statt. |
Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt. Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt. |
| Urlaub | Pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. | Pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. | Pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. |
| Ausbildungsvergütung | Laufbahnabhängige Anwärter-Bezüge gemäß BbgBesG für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. | Laufbahnabhängige Anwärter-Bezüge gemäß BbgBesG für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. | Laufbahnabhängige Anwärter-Bezüge gemäß BbgBesG für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. |
Alternative Wege in die Feuerwehr:
Für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bieten einige Feuerwehren im Land Brandenburg die Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau an. Diese Ausbildung gliedert sich in eine 18-monatiuge gewerblich-technische Kompaktausbildung und einer 18-monatiugen feuerwehrtechnischen Ausbildung.
Nach der Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst | Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst | Höherer feuerwehrtechnischer Dienst |
| Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung | Brandmeister/-in Besoldung: A 7 |
Brandoberinspektor/-in Besoldung: A 10 |
Brandrat / Brandrätin Besoldung: A 13 |
| Gehalt (Monat) |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 2.900 € - 3.700 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 3.600 € - 4.300 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) ca. 5.100 € - 5.900 € brutto (Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben) Dazu kommen verschiedene Zulagen. |
| Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln) |
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| Tätigkeiten | Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung | Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung | Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr |