Ausbildung in Brandenburg

Brandenburg

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Eingangsvoraussetzungen Berufsbildungsreife, den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist und Abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung Abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bachelorgrad oder gleichwertiger Abschluss Abgeschlossenes Master-Studium
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeister-Anwärter/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Höchstalter bei Einstellung 36 Jahre 36 Jahre 36 Jahre
sonstige Einstellungsvoraussetzungen

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Positive Leistungsmessung IBSFeu

Einstellungsverfahren

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) und Tauglichkeit für den Rettungsdienst
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
Ausbildungsdauer 18 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • 24 Wochen Grundausbildung
  • 16 Wochen Praktikum I
  • 14 Wochen Ergänzungsmodule
  • 16 Wochen Praktikum II
  • 2 Wochen Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach brandenburgischen Recht statt.

  • 24 Grundausbildung
  • 11 Wochen Einsatzdienst (Praktikum Grundausbildung)
  • 8 Wochen Führungslehrgang I
  • 11 Wochen Einsatzdienst (Führungslehrgang I Praktikum)
  • 4 Wochen Naturwissenschaftlich-technischer Lehrgang
  • 6 Wochen Behörden-/Verwaltungspraktikum
  • 4 Wochen Wahlpraktikum
  • 11 Wochen Führungslehrgang II
  • 12 Wochen Einsatzdienst (Führungslehrgang II Praktikum)
  • 1 Woche Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach brandenburgischen Recht statt.

  • 5 Monate Grundausbildung
  • ggfs. inkl. Rettungshelfer-Ausbildung
  • 1,5 Monate Lehrgänge „Taktische Führung I“ (u.a. Gruppenführer-Ausbildung)
  • 2,5 Monate Lehrgänge „Taktische Führung II“ (u.a. Zug- und Verbandsführer-Ausbildung)
  • 3 Monate Lehrgänge „Personal-/Sozialkompetent, Projekt-management, Recht und Management
  • 2 Monate Lehrgänge „Strategische Leitung und Führung“
  • 9 Monate Einsatz- und Führungspraktika bei verschiedenen Feuerwehren und einer Aufsichtsbehörde
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt. Die Grundausbildung kann auch an der Landesfeuerwehrschule stattfinden.

Die Grundausbildung kann bei einer Feuerwehr oder der Landesfeuerwehrschule stattfinden.

Die Führungslehrgänge finden an der Landesfeuerwehrschule statt.

Die Praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren oder Behörden statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Urlaub Pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.
Ausbildungsvergütung Laufbahnabhängige Anwärter-Bezüge gemäß BbgBesG für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Laufbahnabhängige Anwärter-Bezüge gemäß BbgBesG für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Laufbahnabhängige Anwärter-Bezüge gemäß BbgBesG für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.

Alternative Wege in die Feuerwehr:

Für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bieten einige Feuerwehren im Land Brandenburg die Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau an. Diese Ausbildung gliedert sich in eine 18-monatiuge gewerblich-technische Kompaktausbildung und einer 18-monatiugen feuerwehrtechnischen Ausbildung.

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: A 10
Brandrat / Brandrätin

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 2.900 € - 3.700 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.600 € - 4.300 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 5.100 € - 5.900 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Erster/Erste Hauptbrandmeister/-in (A10/A11)
  • Brandamtmann / -frau (A11)
  • Brandamtsrat / -rätin (A12)
  • Brandoberamtsrat / -rätin (A13/A14)
  • Oberbrandrat / -rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
Tätigkeiten Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr