Wir über uns

Was ist die AGBF und woher kommt sie?

In Deutschland ist das Feuerwehrwesen und grundsätzlich auch dessen Finanzierung Aufgabe der Kommunen. Die Aufgaben der Feuerwehr werden von ca. 23.000 Freiwilligen Feuerwehren und in den Großstädten von Berufsfeuerwehren gemeinsam wahrgenommen. In Deutschland gibt es zur Zeit 114 Berufsfeuerwehren.

Die Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) ist der Zusammenschluss aller Berufsfeuerwehren. Die AGBF ist eine sich selbst tragende Vereinigung im Deutschen Städtetag (DST).

 

Die AGBF hat die Aufgabe, Erfahrungsaustausch zu pflegen, auf eine Koordination in wichtigen Fragen der Feuerwehren hinzuwirken sowie Grundsätze und Empfehlungen im Bereich des Feuerwehrwesens, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr auf dem Gebiete des Umweltschutzes zu entwickeln. Neben der AGBF Bund gibt es in jedem der 16 Bundesländern eine AGBF. Sie bestehen aus den Leiterinnen und Leitern der Berufsfeuerwehren des jeweiligen Bundeslandes.


 

Vollversammlung

Der AGBF-Vollversammlung gehören alle Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland an. Sie tritt alle 3 Jahre zusammen, sie wählt den Vorstand der AGBF für die Dauer von 6 Jahren.

 

Vorstand

Der Vorstand der AGBF besteht aus dem Vorsitzenden und 4 stellvertretenden Vorsitzenden. Er ist zuständig für die Leitung der AGBF-Bund, das Arbeitsprogramm, die Einsetzung und das Auflösen von AGBF Arbeitsgruppen und Fachausschüssen im Benehmen mit dem Arbeitskreis Grundsatzfragen und im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages und bei den Fachausschüssen mit dem DFV.
Vorsitzender der AGBF-Bund ist Jochen Stein (Berufsfeuerwehr Bonn).

Die stellvertretenden Vorsitzenden der AGBF sind: Dr. Georg Belge (BF Stuttgart), Mathias Herenz (Feuerwehr Greifswald), Simon Heußen (BF Bochum) und Torge Malchau (BF Braunschweig). Der Vorsitzende führt die AGBF-Bund im Benehmen mit den anderen Mitgliedern des Vorstandes. Der Vorsitzende kann Mitglieder des Vorstandes, Arbeitskreisvorsitzende / Fachausschussvorsitzende oder sonstige Mitglieder mit Aufgaben betrauen.

Um die oben beschriebenen Aufgaben zu verwirklichen hat die AGBF Bund Arbeitskreise sowie im Zusammenschluss mit dem DFV Fachausschüsse gebildet.

Arbeitskreise

Die Arbeitskreise sind Gremien der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund). Die Mitglieder in den Arbeitskreisen setzen sich aus Fachexpertinnen und Fachexperten der Berufsfeuerwehren im Inland, Expertinnen und Experten sowie Gästen für die einzelnen Themen aus der vfdb und Vertreterinnen und Vertreter aus dem benachbarten europäischen Ausland zusammen.

Detaillierte Informationen zu den Arbeitskreisen erhalten Sie hier.

 

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse sind gemeinsame Gremien der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbandes. Die Mitglieder in den Fachausschüssen setzen sich paritätisch aus AGBF und DFV zusammen. Ergänzt werden die Fachausschüsse durch Gäste, der vfdb sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem benachbarten europäischen Ausland.

Detaillierte Informationen zu den Fachausschüssen erhalten Sie hier.

 

Arbeitsgruppen

Zur Behandlung besonderer Fragen können mit zeitlich und fachlich begrenztem Auftrag Arbeitsgruppen gebildet werden. Sie sind dem jeweiligen Arbeitskreis zugeordnet. Ihre Arbeitsergebnisse sind Beratungsgegenstände des jeweiligen Arbeitskreises. Beispiele für Arbeitskreise der letzten Jahre: Arbeitszeit, Fußball-Großveranstaltungen (Turniere), Katastrophenschutz, Korruptionsprävention, Leitstelle, Massenanfall von Verletzten (MANV), Feuerwehren im Rettungsdienst.


Auf der AGBF-Vollversammlung in der Rhön am 15. Januar 2026 wurden folgende Thesen diskutiert und verabschiedet:

  • Ausrichtung der Deutschen Feuerwehren auf Europa: Die AGBF unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren in den europäischen Staaten und setzt sich dafür ein, diese auf allen Ebenen zu fördern. Hierzu zählen insbesondere die Harmonisierung der Ausbildung und der Ausstattung sowie die Schaffung von Strukturen zur effektiven Zusammenarbeit bei Prävention und Gefahrenabwehr. Führungskräfte müssen auch über Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Der eingeschlagene Weg im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahren sollte weiter ausgebaut werden. Wir streben an, mehr Führungskräfte der Berufsfeuerwehren in dem EU-Verfahren für den internationalen Einsatz zu qualifizieren.
  • Berufsfeuerwehren als Kompetenzzentren der Gefahrenabwehr: Die Feuerwehren sind kompetente, allzeit verfügbare, kommunale Einrichtungen. Die AGBF fordert, in allen Städten mit Berufsfeuerwehr die Bereiche Rettungsdienst, Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Vorbeugender Brand- und Umweltschutz sowie Bevölkerungsschutz organisatorisch zusammenzuführen. Hierdurch werden sowohl die Hilfsmöglichkeiten als auch die Nutzung der Ressourcen optimiert.
  • Berufsfeuerwehren im Rettungsdienst: Der Rettungsdienst bei den Berufsfeuerwehren sorgt durch die Gefahrenabwehr aus einer Hand für eine effiziente Organisation mit der Verzahnung von Führungsorganisation, Einsatzplanung und integrierten Leitstellen. Durch die multifunktionale Ausbildung der Einsatzkräfte kann der Rettungsdienst in Gefahrenbereichen sicher agieren. Bei Großschadenslagen ist eine schnelle Reaktionsfähigkeit gegeben, so dass viele Verletzte schnell qualitativ hochwertig versorgt werden können. Die AGBF setzt sich für einen leistungsfähigen, qualitätsgesicherten und zukunftsorientierten Rettungsdienst bei den Berufsfeuerwehren ein, der sich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, den Anforderungen der Einsatzkräfte und den Herausforderungen der Gesellschaft orientiert.
  • Schlagkraft der Feuerwehren erhalten: Die AGBF fordert, beim Einsatzpersonal und bei der Ausstattung die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um sowohl im Alltag als auch bei Großschadenslagen nach Unfällen, Naturereignissen oder Terroranschlägen eine schnelle und effektive Hilfe für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
  • Ausbildung der Feuerwehren vereinheitlichen: Die Ausbildung der Feuerwehren in den Bundesländern soll harmonisiert und angeglichen werden. Die Ausbildungszeiten müssen angepasst und die Inhalte stärker abgestimmt werden. Die Basis der einheitlichen Ausbildung sollen die Feuerwehr, der Rettungsdienst und der Bevölkerungsschutz sein. Damit wird die gegenseitige Unterstützung der Feuerwehren gefördert.
  • Leitstellenstrukturen weiter verbessern: Die AGBF fordert, Integrierte Leitstellen für alle Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) deutschlandweit zu schaffen. Die Zuständigkeitsbereiche müssen ein guter Zielkompromiss zwischen einer im Einsatzalltag effizienten Versorgung und einer guten Resilienz bei flächendeckenden Schadensereignissen sein. Technische und räumliche Zusammenfassungen von Leitstellen dürfen nicht zu einer Vermischung von polizeilicher und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr führen. Und auch Zusammenlegungen mit anderen Dienstleistungen mit hoher Anruf- und Aufgabenlast, wie den Telefonzentralen der ärztlichen Notdienste, sind kritisch zu sehen. Leitstellen müssen eine hohe Ausfallsicherheit haben und bei einem Ausfall über eine technische und räumliche Rückfallebene mit ähnlicher Leistungsfähigkeit verfügen. Eine solche wird am effektivsten durch einen technischen Leitstellenverbund erreicht.
  • Einheitliche Führungsstrukturen für alle Länder überfällig: Die AGBF fordert, die Führungsstrukturen der Gefahrenabwehr des Bundes und in den Ländern bundesweit zu vereinheitlichen und ein integrales bundesweites Lagebild der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu etablieren. Auch auf Ebene der Länder und des Bundes ist eine unmittelbare operative Koordinationsfähigkeit in Form von Leitstellen und Führungsstäben zwingend erforderlich. Die AGBF unterstützt den Bund und die Länder, das Management bei Großschadensereignissen und Katastrophen zu verbessern.
  • Stärkung des Bevölkerungsschutzes: Der Bevölkerungsschutz als Zusammenwirken von Katastrophenschutz und Zivilschutz muss auf Grund der geopolitischen Lage sowie des Klimawandels an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden. Dies bedarf großer organisatorischer, konzeptioneller und finanzieller Kraftanstrengungen aller staatlichen Ebenen, dabei ist insbesondere die Stärkung der eigenen Resilienz in den Fokus zu nehmen. Bund und Länder dürfen diese Aufgaben nicht alleine den unteren Katastrophenschutzbehörden überlassen. Gerade für die Abwicklung von Großeinsätzen sind einheitliche Führungsstrukturen, Einsatzkonzepte und regelmäßige Übungen notwendig.
  • Einsatz moderner und innovativer Fahrzeug- und Ausrüstungstechnik: Wir setzten uns dafür ein, dass technische Neuentwicklungen praxisgerecht umgesetzt werden. Dazu wirken wir in der Normung mit und bringen unsere Praxisexpertise ein. Neuerungen und digitale Vernetzungen sollen die Einsatzabwicklung erleichtern und sicherer werden lassen. Dazu zählen moderne Kommunikationsmittel, die Nutzung künstlicher Intelligenz und die Weiterentwicklung der Robotik für sicherere und effektivere Einsatzabwicklung.
  • Intensivierung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung: Die AGBF fordert, alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Erste Hilfe, Selbsthilfe und Prävention zu unterweisen. Die Länder werden aufgefordert, an allen Kindergärten, Schulen, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen Aus- und Fortbildungen entsprechende Unterrichtsstunden aufzunehmen. Bund und Länder werden aufgefordert, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Unterweisung der Bevölkerung zu schaffen.
  • Regelkreis des Brandschutzes: Die Abhängigkeiten zwischen vorbeugenden Brandschutz und abwehrenden Brandschutz sind bei allen baulichen Anlagen zu berücksichtigen. Reduzierungen beim vorbeugenden Brandschutz sollen nicht dazu führen, dass auf kommunaler Ebene die Aufwendungen für den abwehrenden Brandschutz steigen oder die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet ist.
  • Einsatzstellenbewertung: Wir tragen durch eine wissenschaftlich basierte Auswertung der Einsatzpraxis dazu bei, alle Anforderungen hinsichtlich der Zielsetzung ausreichend sicher, wirtschaftlich und praxisgerecht zu prüfen und unterstützen dabei auch den Bürokratieabbau bei Brandschutzregelungen. Durch eine enge Abstimmung zwischen baurechtlichen und abwehrenden Brandschutz soll ein Kostenoptimum angestrebt werden. Dies steht nicht im Widerspruch, gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen zur Eigen- und Fremdrettung, zur Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen und zum Schutz der Umwelt nicht allein der Eigenverantwortung der Betreiber der baulichen Anlagen zu überlassen.


 

 

Die AGBF auf Landesebene

Neben der AGBF Bund gibt es in allen 16 Bundesländern eine AGBF Landesgruppe.
Diese besteht jeweils aus den Leiterinnen und Leitern der Berufsfeuerwehren des jeweiligen Bundeslandes:

wappen baden wuerttemberg AGBF Baden-Württemberg Vorsitz:
Dr. Georg Belge (Feuerwehr Stuttgart)
AGBF Bayern Vorsitz:
Wolfgang Schäuble (Feuerwehr München)
  AGBF Berlin Vorsitz:
Dr. Karsten Homrighausen (Berliner Feuerwehr)
AGBF Brandenburg Vorsitz:
Ralf Krawinkel (Berufsfeuerwehr Potsdam)
  AGBF Bremen Vorsitz:
Philipp Heßemer (Feuerwehr Bremen)
  AGBF Hamburg Vorsitz:
Jörg Sauermann (Feuerwehr Hamburg)
AGBF Hessen Vorsitz:
Hendrik Frese (Feuerwehr Hanau)
  AGBF Mecklenburg-Vorpommern Vorsitz:
Dr. Stephan Jakobi (Feuerwehr Schwerin)

  AGBF Niedersachsen Vorsitz:
Manuel Stanke (Feuerwehr Wolfsburg)
  AGBF Nordrhein-Westfalen Vorsitz:
Simon Heußen (Feuerwehr Bochum)
  AGBF Rheinland-Pfalz Vorsitz:
Meik Maxeiner (Feuerwehr Koblenz)
  AGBF Saarland Vorsitz:
Stefan König (Feuerwehr Saarbrücken)
  AGBF Sachsen Vorsitz:
Axel Schuh (Feuerwehr Leipzig)
  AGBF Sachsen-Anhalt Vorsitz:
Frank Mehr (Feuerwehr Magdeburg)
 wappen schleswig holstein AGBF Schleswig-Holstein Vorsitz:
Thomas Köstler (Feuerwehr Lübeck)
  AGBF Thüringen Vorsitz:
Alexander Philipp (Feuerwehr Weimar)