Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
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| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Mittlerer technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz | Gehobener technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz | Höherer technischer Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz |
| Eingangsvoraussetzungen | Min. Hauptschulabschluss und abgeschlossenen förderliche 3-jährige Berufsausbildung | Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Bachelor-Studium | Abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Master-Studium |
| Amtsbezeichnung in der Ausbildung | Brandmeister-Anwärter/-in | Brandoberinspektor-Anwärter/-in | Ausbildung wird im GB BMVg nicht angeboten. Einstellung lediglich im Rahmen von Einzelausschreibungen |
| Höchstalter bei Einstellung | 50. Lebensjahr noch nicht vollendet | 50. Lebensjahr noch nicht vollendet | 50. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| sonstige Einstellungsvoraussetzungen | Die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 BBG liegen vor. Die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des mftD gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 a) i.V.m. § 17 Abs. 3 BBG sowie den Vorgaben der LAP-mftDBwV sind gegeben. Die sonstigen in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen liegen vor. |
Die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BBG liegen vor. Die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des gfwtD gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 a) i.V.m. § 17 Abs. 4 BBG sowie den Vorgaben der GfwtDBwVDV sind gegeben bzw. liegen bis zum Einstellungstermin vor. Die sonstigen in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen liegen vor. |
Die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 BBG liegen vor. Die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des htVD gemäß § 7 Absatz. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit § 17 Abs. 5 BBG liegen vor. Die sonstigen in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen liegen vor. |
| Einstellungsverfahren | Assessment
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Assessment
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Assessment |
| Gesundheitliche Voraussetzungen | Uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich und gültiger Nachweis über Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) Uneingeschränkt kraftfahrverwendungsfähig. | Uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich und gültiger Nachweis über Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) Uneingeschränkt kraftfahrverwendungsfähig. | Uneingeschränkt Feuerwehrdiensttauglich und gültiger Nachweis über Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) Uneingeschränkt Kraftfahrverwendungsfähig. |
| Ausbildungsdauer | 18 Monate | 18 Monate | 24 Monate |
| Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht) | Die Ausbildung findet gem. LAP-mftDBwV statt. Abschnitt 1 – 2,5 Monate
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Die Ausbildung findet gem. GtDBwBrandschutzVDV statt.
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Ausbildung wird im GB BMVg nicht angeboten. Die Ausbildung für den Höherer technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz findet am IdF NRW in Münster gem. VAP2.2-Feu statt. |
| Ausbildungsorte | Stetten a.k.M.: Abschnitt 2 und 5 Versch. Dienststellen: restliche Abschnitte |
Versch. Dienststellen | Ausbildung wird im GB BMVg nicht angeboten. Gem. Ausbildungsplan IdF NRW |
| Urlaub | 30 Tage Urlaub pro Jahr. Die Urlaubszeiträume richten sich nach dem Ausbildungsplan. | 30 Tage Urlaub pro Jahr. Die Urlaubszeiträume richten sich nach dem Ausbildungsplan. | 30 Tage Urlaub pro Jahr. Die Urlaubszeiträume richten sich nach dem Ausbildungsplan. |
| Ausbildungsvergütung | Anwärterbezüge gem. BBesG. | Anwärterbezüge gem. BBesG. | Bezüge gem. BBesG. |
Zusätzliche Bedingungen für den Höheren Dienst:
- eine vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mind. 2,5 Jahren im höheren feuerwehrtechnischen bzw. im vergleichbar höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen und
- eine abgeschlossene Ausbildung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnbefähigung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW)
- oder eine vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mind. 2,5 Jahren im höheren feuerwehrtechnischen bzw. im vergleichbar höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen und Sie sind Beamtin bzw. Beamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen
Nach der Ausbildung
| Kriterium / Laufbahn | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Höherer Dienst |
|---|---|---|---|
| Formale Bezeichnung der Laufbahn | Mittlerer technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz | Gehobener technischer Verwaltungsdienst – Verwendungsbereich Brandschutz | Höherer technischer Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz |
| Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung | Brandmeister/-in Besoldung: A 7 |
Brandoberinspektor/-in Besoldung: A 10 |
i.d.R. Brandrat / Brandrätin Besoldung: A 13 h |
| Gehalt (Monat) |
Gehalt entsprechend BBesG. Das Gehalt ist u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) Dazu kommen ggf. verschiedene Zulagen. |
Gehalt entsprechend BBesG. Das Gehalt ist u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) Dazu kommen ggf. verschiedene Zulagen. |
Gehalt entsprechend BBesG. Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.) Dazu kommen ggf. verschiedene Zulagen. |
| Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammern) |
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| Tätigkeiten | Einsatz im Brandschutz der Bundeswehr; Truppmann/-frau, Truppführer/-in, Staffelführer/-in; Leitstellendisponent/-in; Geräte- und Atemschutzgerätewart/-in; Brandschutzbearbeiter/-in in versch. Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung; | Einsatz im Brandschutz der Bundeswehr; Zugführer/-in, Leiter/-in einer Bundeswehrfeuerwache, Brandschutzsachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung | Einsatz im Brandschutz der Bundeswehr; Verbandsführer/-in; Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen |