Ausbildung in Sachsen

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Eingangsvoraussetzungen 1. Realschulabschluss oder
2. Hauptschulabschluss und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
3. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
Bachelor oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossenes Hochschulstudium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung Mastergrad oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossenes Hochschulstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeister-Anwärter/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Höchstalter bei Einstellung 31 Jahre (32. Lebensjahr noch nicht vollendet) 31 Jahre (32. Lebensjahr noch nicht vollendet) 34 Jahre (35. Lebensjahr noch nicht vollendet)
sonstige Einstellungsvoraussetzungen

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

18. Lebensjahr vollendet

Mindestgröße 165 Zentimeter

die Einstellungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen

Deutsche Sportabzeichen in Silber

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

18. Lebensjahr vollendet

Mindestgröße 165 Zentimeter

die Einstellungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen

Deutsche Sportabzeichen in Silber

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Positive Leistungsmessung der IBSFeu

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Einstellungsverfahren

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
  • Schriftlicher Test

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) und Tauglichkeit für den Rettungsdienst, Höhentauglichkeit
  • (Tauglichkeit für Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeit)
  • (Tauglichkeit für Arbeiten mit Absturzgefahr)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3), Höhentauglichkeit
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
Ausbildungsdauer 24 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • 6 Monate Grundausbildung
  • 14,5 Monate berufspraktische Ausbildung (inkl. Erwerb Führerschein Klasse C und Rettungssanitäter-Ausbildung)
  • 0,5 Monat Abschlusslehrgang und Laufbahnprüfung
  • 3 Monate Abschlusspraktikum oder Gruppenführerlehrgang

Auf den Vorbereitungsdienst in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 kann die Einstellungsbehörde für Anwärter, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ oder „Rettungsassistent“ berechtigt sind oder die Rettungssanitäter sind, Zeiten bis zu insgesamt drei Monate auf den Ausbildungsabschnitt 2 gemäß Anlage 1 SächsFwAPO anrechnen

  • 6 Monate Grundausbildung
  • 3 Monate berufspraktische Ausbildung Truppmann/ Truppführer und theoretische Rettungssanitäter-Ausbildung
  • 3 Monate Gruppenführer-Lehrgang
  • 2,75 Monate berufspraktische Ausbildung Gruppenführer
  • 4,5 Monate Zugführer-Lehrgang
  • 1,5 Monate berufspraktische Ausbildung Verwaltungsbehörde
  • 3 Monate berufspraktische Ausbildung Zugführer
  • 1 Woche Laufbahnprüfung

Auf den Vorbereitungsdienst in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 kann die Einstellungsbehörde Beschäftigungszeiten einer beruflichen Tätigkeit, die der Ausbildung förderlich ist, und die nach Abschluss des Studiums gemäß § 3 Absatz 3 SächsFwAPO abgeleistet wurde, bis zu insgesamt sechs Monate auf die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte gemäß Anlage 2 SächsFwAPO anrechnen

Die Grundausbildung und die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Der Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 kann zum 1. April oder zum 1. Oktober eines Jahres begonnen werden. Die Einstellungsbehörden der Bewerber für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 melden dem Institut der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen spätestens bis zum 1. Oktober eines Jahres die Zahl der im Folgejahr für Sachsen benötigten Ausbildungsplätze.

Soweit nichts anderes bestimmt ist, richten sich Inhalt, Durchführung und Bewertung der Ausbildung nach der Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2 vom 4. Juni 2021 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 730) in der jeweils geltenden Fassung. Der Ablauf der Ausbildung ergibt sich aus Anlage 1 der in Satz 1 genannten Verordnung.

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt der Anwärter die Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst nach Thüringer Feuerwehr Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte

Der Grundausbildungslehrgang und der Abschlusslehrgang werden von der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen oder gleichwertigen Einrichtung durchgeführt.

Das Staatsministerium des Innern kann mit Gemeinden, die über eine Berufsfeuerwehr verfügen, vereinbaren, dass diese den Grundausbildungslehrgang an ihrem Standort durchführt.

Die berufspraktische Ausbildung findet in der Gemeinde mit Berufsfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften oder Werkfeuerwehr mit hauptamtlichen Kräften statt.

Der Grundausbildungs-, der Gruppenführer- und der Zugführerlehrgang werden von der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen oder gleichwertigen Einrichtung durchgeführt.

Die berufspraktische Ausbildung findet in der Gemeinde mit Berufsfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften oder Werkfeuerwehr mit hauptamtlichen Kräften statt.

Das Praktikum in der Verwaltungsbehörde findet in der obersten, oberen oder unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde statt.

Die Grundausbildung und die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Urlaub

Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.

Erholungsurlaub und Urlaub aus verschiedenen Anlässen werden auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Krankheitszeiten werden in der Regel bis zu einem Monat je Ausbildungsjahr auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Mutterschutz- sowie Elternzeiten werden in der Regel nicht auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte ist in der Regel kein Urlaub zu gewähren.

Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.

Erholungsurlaub und Urlaub aus verschiedenen Anlässen werden auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Krankheitszeiten werden in der Regel bis zu einem Monat je Ausbildungsjahr auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Mutterschutz- sowie Elternzeiten werden in der Regel nicht auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte ist in der Regel kein Urlaub zu gewähren.

Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.
Ausbildungsvergütung Anwärtergrundbetrag A6 bis A8 SächsBesG, Feuerwehr DD Aufstockung +70% des Anwärtergrundbetrages für Notfallsanitäter Anwärtergrundbetrag A9 bis A11 SächsBesG Anwärter-Bezüge auf A13 LBesO; ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden.

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: A 10
Brandrat / Brandrätin

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 2872 € - 3.670 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.544 € - 4.846 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 4838 € - 6.584 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9Z)
  • Brandamtmann / -frau (A11)
  • Brandamtsrat / -rätin (A12)
  • Brandrat / -rätin (A13)
  • Oberbrandrat / -rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
  • Direktor/-in der Berufsfeuerwehr (B2/B3)
Tätigkeiten Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr