Ausbildung in Niedersachsen

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Eingangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung Abgeschlossenes Bachelor-Studium oder vergleichbarer Abschluss Abgeschlossenes Master-Studium oder vergleichbarer Abschluss
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeister-Anwärter/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Höchstalter bei Einstellung 39 Jahre 39 Jahre 39 Jahre
sonstige Einstellungsvoraussetzungen

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Keine Vorstrafen

Gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)

Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.

Ggf. Positive Leistungsmessung der IBSFeu

Einstellungsverfahren

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test (ggf. Online)
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Schriftlicher Test (ggf. Online)
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:

  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
  • Assessment-Center
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) und Tauglichkeit für den Rettungsdienst
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
Ausbildungsdauer 24 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • 26 Wochen Grundausbildung
  • 38 Wochen Rettungsdienstliche Ausbildung (inklusive Rettungssanitäterprüfung, Anerkennungsmöglichkeit 1. Jahr Notfallsanitäterausbildung nach Laufbahnprüfung)
  • 32 Wochen Wachpraktika (inkl. Erwerb Führerschein Klasse C)
  • 8 Wochen Vertiefungslehrgang (Prüfungsvorbereitung), Ausbilderlehrgang, Gruppenführerlehrgang BF (B3) und Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach niedersächsischem Recht statt.

  • 26 Wochen Grundausbildung
  • 4 Wochen Rettungsdienstliche Ausbildung
  • 17 Wochen Wachpraktikum Truppführer
  • 6 Wochen Ausbilderlehrgang und Gruppenführerlehrgang BF (B3)
  • 33 Wochen Wachpraktikum Gruppenführer und Zugführer
  • 10 Wochen Zugführerausbildung (inklusive Lehrgang Führen im ABC-Einsatz und Lehrgang Organisatorischer Leiter Rettungsdienst)
  • 8 Wochen Verbandsführerausbildung (inklusive Einführung in die Stabsarbeit und Laufbahnprüfung)

Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach niedersächsischem Recht statt.

  • 5 Monate Grundausbildung
  • ggfs. inkl. Rettungshelfer-Ausbildung
  • 1,5 Monate Lehrgänge Taktische Führung I (u.a. Gruppenführer-Ausbildung)
  • 2,5 Monate Lehrgänge Taktische Führung II (u.a. Zug- und Verbandsführer-Ausbildung)
  • 3 Monate Lehrgänge Personal-/Sozialkompetent, Projekt-management, Recht und Management
  • 2 Monate Lehrgänge Strategische Leitung und Führung
  • 9 Monate Einsatz- und Führungspraktika bei verschiedenen Feuerwehren und einer Aufsichtsbehörde
  • 1 Monat Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte An den Feuerwehrstandorten wird die Grundausbildung, das Rettungsdienstmodul, die Wachpraktika und der Vertiefungslehrgang durchgeführt. Der Ausbilderlehrgang, der Gruppenführerlehrgang BF, sowie der Laufbahnprüfungslehrgang findet an der Akademie des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutzes (NLBK) statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden an verschiedenen Feuerwehrstandorten statt.

Die Lehrgänge Gruppen-, Zug und Verbandsführer, sowie die Laufbahnprüfung finden an der Akademie des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutzes (NLBK) statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Urlaub Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen. Pro Ausbildungsjahr 6 Wochen; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.
Ausbildungsvergütung

Anwärter-Bezüge gemäß § 57 NBesG.

Zurzeit werden Anwärtersonderzuschlag 70% des Anwärtergrundbetrages, Familienzuschlag und Vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Eine Feuerwehrzulage wird nach einem Jahr Dienstzeit gewährt.

Anwärter-Bezüge gemäß § 57 NBesG.

Zurzeit werden Anwärtersonderzuschlag 70% des Anwärtergrundbetrages, Familienzuschlag und Vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Eine Feuerwehrzulage wird nach einem Jahr Dienstzeit gewährt.

Anwärter-Bezüge gemäß § 57 NBesG.

Zurzeit werden Familienzuschlag und Vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Eine Feuerwehrzulage wird nach einem Jahr Dienstzeit gewährt.

Alternative Wege in die Feuerwehr:

Für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bieten einige Feuerwehren in Niedersachsen eine Stufenausbildung an. Dabei wird zunächst ein Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz erlernt und danach die Feuerwehrausbildung begonnen. Ist der Ausbildungsberuf Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter kann die Feuerwehrausbildung auf 18 Monate verkürzt werden.

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: A 10
Brandrat / Brandrätin

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.100 € - 3.700 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.600 € - 4.600 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 5.000 € - 6.200 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9Z)
  • Brandamtmann / -frau (A11)
  • Brandamtsrat / -rätin (A12)
  • Brandrat / -rätin (A13)
  • Oberbrandrat / -rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
  • Direktor/-in der Berufsfeuerwehr (B2/B3)
Tätigkeiten Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr