Ausbildung in Hessen

Ausbildung

Kriterium / Laufbahn Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Berufsausbildung Feuerwehr
Werkfeuerwehrmann /-frau nach IHK
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Eingangsvoraussetzungen
  • Mindestalter: ca. 16,5 Jahre (18 Jahre bei Beginn)
  • Atemschutzlehrgang
  • mindestens einen Hauptschulabschluss
Abgeschlossene Berufsausbildung, Allg. Hochschulreife, technische Fachhochschulreife, technischer Fachschulabschluss, der technische Fachoberschulabschluss, die abgeschlossene technische Ausbildung bei der Bundeswehr, der Bundespolizei oder einer vergleichbaren Organisation in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung.
  • Abgeschlossener Bachelor oder als gleichwertig anerkannter Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach.
  • Fachlich, körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit geeignet
Abgeschlossenes Master-Studium oder als gleichwertig anerkannter Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach.
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Auszubildende(r) für den Beruf der/des Werkfeuerwehrfrau/-manns Brandmeister/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Höchstalter bei Einstellung --- 35 Jahre 40 Jahre 40 Jahre
sonstige Einstellungsvoraussetzungen
  • Keine Vorstrafen
  • Gesundheitliche Eignung (Arbeitsmediziner und Amtsarzt)
  • Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc.
  • Keine Vorstrafen
  • Gesundheitliche Eignung (Arbeitsmediziner und Amtsarzt)
  • Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielle Ausbildung, etc.
  • Keine Vorstrafen
  • Gesundheitliche Eignung (Arbeitsmediziner und Amtsarzt)
  • Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.
  • Keine Vorstrafen
  • Gesundheitliche Eignung (Arbeitsmediziner und Amtsarzt)
  • Die einstellende Behörde (Feuerwehr) kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, z.B. geringeres Einstellungsalter, Körpergröße, Führerschein, spezielles Studium, etc.
  • Positive Leistungsmessung der IBSFeu
Einstellungsverfahren Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
  • Schriftlicher Test
  • Sporttest
  • Vorstellungsgespräch
Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
  • Assessmentcenter
  • Sporttest
Werden von der jeweiligen Behörde (Feuerwehr) festgelegt. Meist:
  • Assessmentcenter
  • Sporttest
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3) und Tauglichkeit für den Rettungsdienst
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Höhentauglichkeit
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung auf Atemschutztauglichkeit (früher G 26.3)
  • Amtsärztliche Untersuchung auf grundsätzliche Eignung für den Feuerwehrberuf
Ausbildungsdauer 36 Monate 18 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)

18 Monate handwerkliche Fertigkeiten inkl.:

  • Berufsschule
  • Praktika (Handwerk)
  • Erwerb Führerschein (B und C)
  • Abschlussprüfung Teil I

18 Monate feuerwehrtechnische Ausbildung inkl.:

  • Feuerwehrgrundausbildung
  • Rettungssanitäter-Ausbildung
  • Praktika (Feuerwache)
  • Berufsschule
  • Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung Teil II

Die Ausbildung für den Auszubildende:r für den Beruf der/des Werkfeuerwehrfrau/-manns findet nach (Werkfeuerwehrausbildungsverordnung – WFAusbV) statt.

  • 24 Wochen Feuerwehrgrundausbildung
  • 2 x 27 Wochen Praktikum (1 x TM, 1 x TF) inkl. Rettungssanitäter-Ausbildung
  • Erwerb Führerschein CE
  • Prüfungsvorbereitung und Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet nach hessischem Recht statt. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APOmgD-Feuerw).

  • 24 Wochen Feuerwehrgrundlehrgang
  • 20 Wochen Praktikum 1 (TF)
  • 8 Wochen Gruppenführungslehrgang (HLFS)
  • 12 Wochen Praktikum 2 (GF) - (jeweils 3 Monate Abordnung zu einer externen Berufsfeuerwehr)
  • 10 Wochen Zugführungslehrgang (HLFS)
  • 24 Wochen Praktikum 3 (ZF) - (jeweils 3 Monate Abordnung zu einer externen Berufsfeuerwehr)
  • 6 Wochen Zugführungslehrgang mit Laufbahnprüfung

Die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst findet nach hessischem Recht statt. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APOmgD-Feuerw).

  • 22 Wochen Feuerwehrgrundausbildung
  • ggfs. inkl. Rettungshelfer-Ausbildung
  • 5 Wochen Lehrgänge „Taktische Führung I“ (u.a. Gruppenführer-Ausbildung)
  • 8 Wochen Lehrgänge „Taktische Führung II“ (u.a. Zug- und Verbandsführer-Ausbildung)
  • 3 Monate Lehrgänge „Personal-/Sozialkompetent, Projekt-management, Recht und Management
  • 2 Monate Lehrgänge „Strategische Leitung und Führung“
  • 9 Monate Einsatz- und Führungspraktika bei verschiedenen Feuerwehren und einer Aufsichtsbehörde
  • Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Einheitlicher Ausbildungsverlauf gemäß VAP 2.2-Feu NRW.

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte
  • Ausbildende Feuerwehr
  • Berufsschule
  • Lehrwerkstätten
  • Hessische Landesfeuerwehrschule

Die Grundausbildung und die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Berufsfeuerwehren statt.

Die Lehrgänge finden an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt.

Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.

Urlaub 30 Tage pro Kalenderjahr 30 Tage pro Kalenderjahr; Der Erholungsurlaub ist Arizona so zu nehmen, dass die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Er soll nicht während der Lehrgangszeit genommen werden. 30 Tage pro Kalenderjahr; Der Erholungsurlaub ist so zu nehmen, dass die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Er soll nicht während der Lehrgangszeit genommen werden. 30 Tage pro Kalenderjahr; der Urlaub ist während der Praktika zu nehmen.
Ausbildungsvergütung
  • 1. Jahr: 1.368,26 €
  • 2. Jahr: 1.418,20 €
  • 3. Jahr: 1.464,02 €
Bezüge in A7 HBesO Anwärter-Bezüge auf A10 HBesO; ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden. Anwärter-Bezüge auf A13 HBesO; ein Zuschlag von 30% kann von der jeweiligen Dienststelle zusätzlich gewährt werden.

Nach der Ausbildung

Kriterium / Laufbahn Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: A 7
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: A 10
Brandrätin/Brandrat

Besoldung: A 13
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 2.900 € - 3.600 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.500 € - 4.500 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 5.000 € - 6.200 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungs-abgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9sZ)

Mit prüfungsfreiem Aufstieg:

  • Brandoberinspektor/-in (A10)
  • Brandamtfrau/Brandamtmann (A11)
  • Brandamtmann / -frau (A11)
  • Brandamtsrat / -rätin (A12)
  • Brandoberamtsrätin/ -rat (A13s)
  • Brandoberamtsrätin/-rat (A13s+Z)
  • Brandrätin/ Brandrat (A13)
  • Brandoberrätin/Brandoberrat (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
  • Direktor/-in der Berufsfeuerwehr (abhängig von der BF)
Tätigkeiten Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebiets-leitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr