Ausbildung in Bayern

Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst 4. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Eingangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung, die für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlich ist Erfolgreich abgeschlossener Diplom- oder Bachelorstudiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung Erfolgreicher Abschluss in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlichen Diplom-, Magister- oder Masterstudiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule
Amtsbezeichnung in der Ausbildung Brandmeisteranwärter/-in Brandoberinspektor-Anwärter/-in Brandreferendar/-in
Höchstalter bei Einstellung 44 Jahre (zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe) 44 Jahre (zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe) 44 Jahre (zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe)
sonstige Einstellungsvoraussetzungen
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • Mindestens 165 cm groß
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Deutsches Sportabzeichen (Bronze)
  • Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze)
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren

Die einstellende Behörde (oberste Dienstbehörde) kann Ausnahmen für die Körpergröße zulassen.

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • Mindestens 165 cm groß
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Deutsches Sportabzeichen (Bronze)
  • Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze)
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren

Die einstellende Behörde (oberste Dienstbehörde) kann Ausnahmen für die Körpergröße zulassen.

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • Mindestens 165 cm groß
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung (Amtsarzt)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Deutsches Sportabzeichen (Bronze)
  • Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze)
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • i.d.R. positive Leistungsmessung der IBSFeu

Die einstellende Behörde (oberste Dienstbehörde) kann Ausnahmen für die Körpergröße zulassen.

Einstellungsverfahren

Die Einstellungsprüfung besteht aus:

  • einem sportlichen,
  • einem praktischen und
  • einem schriftlichen Prüfungsabschnitt

Werden von der jeweiligen Behörde (oberste Dienstbehörde) festgelegt.

  • Auswahlgespräch

Werden von der jeweiligen Behörde (oberste Dienstbehörde) festgelegt.

  • Auswahlgespräch
Gesundheitliche Voraussetzungen
  • Eignungsuntersuchung mindestens nach den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der am 1. August 2022 geltenden Fassung (DGUV, Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Auflage 2022, Gentner Verlag, Stuttgart)
  • Oberste Dienstbehörden können zusätzliche gesundheitliche Anforderungen festlegen
  • Eignungsuntersuchung mindestens nach den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der am 1. August 2022 geltenden Fassung (DGUV, Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Auflage 2022, Gentner Verlag, Stuttgart)
  • Oberste Dienstbehörden können zusätzliche gesundheitliche Anforderungen festlegen
  • Eignungsuntersuchung mindestens nach den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der am 1. August 2022 geltenden Fassung (DGUV, Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Auflage 2022, Gentner Verlag, Stuttgart)
  • Oberste Dienstbehörden können zusätzliche gesundheitliche Anforderungen festlegen
Ausbildungsdauer 12 Monate 24 Monate 24 Monate
Ausbildungsverlauf (grobe Übersicht)
  • Grundausbildungslehrgang mit mindestens 800 Ausbildungsstunden zu je 45 Minuten
  • Ausbildung zur/m Rettungssanitäter/in nach der Bayerischen Rettungssanitäterverordnung (Der Nachweis über die erfolgreiche Ausbildung kann bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erbracht werden.). Eine bereits absolvierte, gleichwertige rettungsdienstliche Ausbildung kann durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden
  • weitere berufspraktische Ausbildungsabschnitte
  • Qualifikationsprüfung

Die Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes findet in Bayern nach bayerischem Recht statt.

Im 1. Ausbildungsjahr:

Tätig in feuerwehrbezogenen Aufgaben, u. a.

  • Grundausbildungslehrgang
  • Führungslehrgang
  • Gruppenführermodul

Im 2. Ausbildungsjahr (Vorbereitungsdienst):

  • Zugführerausbildung
  • Verbandsführerausbildung
  • technisch-taktisches Praktikum im Einsatz- und Innendienst bei mindestens zwei Feuerwehren (davon mindestens bei einer Berufsfeuerwehr)

Die Ausbildung für die 3. Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes findet in Bayern nach bayerischem Recht statt.

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der am 22. Juni 2021 geltenden Fassung.

Die Laufbahnprüfung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der am 22. Juni 2021 geltenden Fassung gilt als Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst.

Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst findet in allen Bundesländern einheitlich und zentral gesteuert über das IdF NRW in Münster statt.

Ausbildungsorte Die Ausbildung findet in der Regel vollständig bei einer Feuerwehr statt.

Die Grundausbildung, die Führungslehrgänge, die Gruppenführermodule und die Einsatzpraktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt.

Die Zugführer- und Verbandsführerlehrgänge finden zentral an der staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried statt.

Die Grundausbildung und die Einsatz-praktika finden bei verschiedenen Feuerwehren statt; das Praktikum bei einer Aufsichtsbehörde findet z.B. bei einer Bezirksregierung oder im Innenministerium statt. Die Lehrgänge finden an verschiedenen Ausbildungsstätten (z.B. Landesfeuerwehrschulen) im gesamten Bundesgebiet sowie an einer Ausbildungsstätte in Berlin statt.
Urlaub Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Einbringung des Urlaubs während des Vorbereitungsdienstes erfolgt nach Vorgaben durch die jeweilige Feuerwehr. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Einbringung des Urlaubs während des Vorbereitungsdienstes erfolgt nach Vorgaben durch die jeweilige Feuerwehr. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Einbringung des Urlaubs während des Vorbereitungsdienstes erfolgt nach Vorgaben durch die jeweilige Feuerwehr.
Ausbildungsvergütung Für Anwärterinnen und Anwärter wird ein monatlicher Anwärtergrundbetrag nach BayBesG gewährt (Art. 75 BayBesG i. V. m. Anlage 10). Einige Standorte zahlen auch einen Anwärtersonderzuschlag.

Im 1. Ausbildungsjahr Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis (Vergütung nach EGr. E 10 TVöD).

Im 2. Ausbildungsjahr (Vorbereitungsdienst) wird ein monatlicher Anwärtergrundbetrag nach BayBesG gewährt (Art. 75 BayBesG i. V. m. Anlage 10)

Für Brandreferendarinnen und Brandreferendare wird ein monatlicher Anwärtergrundbetrag nach BayBesG gewährt (Art. 75 BayBesG i. V. m. Anlage 10). Einige Standorte zahlen auch einen Anwärtersonderzuschlag.

Alternative Wege in die Feuerwehr:

Für den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik wurden in Bayern Zugangsmöglichkeiten zum Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (Vorbereitungsdienst) als Dienstanfänger oder Dienstanfängerin im feuerwehrtechnischen Dienst eröffnet.

In den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes kann dadurch auch eingestellt werden, wer zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen die zweijährige Ausbildung als Dienstanfänger oder Dienstanfängerin im feuerwehrtechnischen Dienst im Schwerpunkt „Handwerk und Technik“ oder im Schwerpunkt „Leitstellen“ absolviert und die dafür vorgesehene Abschlussprüfung erfolgreich abgeleistet hat.

Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen mit Schwerpunkt „Handwerk und Technik“ müssen als Einstellungsvoraussetzungen neben den allgemeinen Voraussetzungen mindestens den qualifizierenden Mittelschulabschluss nachweisen, die Einstellungsprüfung bestanden haben und zu Ausbildungsbeginn das 16. Lebensjahr (Mindestalter) vollendet haben.

Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen mit Schwerpunkt „Leitstellen“ müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen mindestens den mittleren Schulabschluss nachweisen, die Einstellungsprüfung bestanden haben und zu Ausbildungsbeginn das 17. Lebensjahr (Mindestalter) vollendet haben.

Die zweijährige Ausbildung der Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen vermittelt die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erforderlichen theoretischen und praktischen Grundlagen. Die Ausbildung besteht aus einem berufsfachschulischen und einem berufspraktischen Teil.

An die Ausbildung zur/m Dienstanfänger/in schließt sich der 12-monatige Vorbereitungsdienst als Brandmeisteranwärter/in an.

Nach der Ausbildung

Kriterium / LaufbahnMittlerer DienstGehobener DienstHöherer Dienst
Formale Bezeichnung der Laufbahn 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst 4. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Amtsbezeichnung im Anschluss an die Ausbildung Brandmeister/-in

Besoldung: BesGr. A 7 BayBesG
Brandoberinspektor/-in

Besoldung: BesGr. A 10 BayBesG
Brandrat / Brandrätin

Besoldung: BesGr. A 13 BayBesG
Gehalt (Monat)

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.100 € - 3.700 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungsabgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen wie z. B. die Feuerwehrzulage oder der Dienst zu ungünstigen Zeiten.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 3.600 € - 4.600 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungsabgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen wie z. B. die Feuerwehrzulage oder der Dienst zu ungünstigen Zeiten.

Das Gehalt ist vom u.a. von den persönlichen Lebensumständen abhängig (z.B. verheiratet, Kinder, Erfahrung, etc.)

ca. 5.300 € - 6.200 € brutto

(Achtung: bei der Beamtenbesoldung entfallen die Sozialversicherungsabgaben)

Dazu kommen verschiedene Zulagen wie z. B. die Feuerwehrzulage oder der Dienst zu ungünstigen Zeiten.

Beförderungsmöglichkeiten (Besoldungsstufe in Klammeln)
  • Oberbrandmeister/-in (A8)
  • Hauptbrandmeister/-in (A9)
  • Hauptbrandmeister/-in mit Amtszulage (A9Z)
  • Brandamtmann / -frau (A11)
  • Brandamtsrat / -rätin (A12)
  • Brandrat / -rätin (A13)
  • Oberbrandrat / -rätin (A14)
  • Branddirektor/-in (A15)
  • Leitende/r Branddirektor/-in (A16)
  • Leitende/r Branddirektor/-in mit Amtszulage (A16Z)
  • Stadtdirektor (B2)
  • Oberbranddirektor/-in (B3/B4)
Tätigkeiten Einsatzkraft im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst; Einsatz in der Leitstelle; Tätigkeiten im Werkstattdienst und der Ausbildung Führungskraft im Einsatzdienst, Zugführer/-in, Einsatzleiter/-in; Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung in verschiedenen Fachabteilungen; Einsatz in der Ausbildung Einsatzleitung im Einsatzdienst, Verbandsführer/-in; Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung in verschiedenen Fachabteilungen (Management); Leitung einer Feuerwehr